Teilnahmebedingungen ASL

Teilnahmevoraussetzungen: Um am ASL teilnehmen zu können muss der Teilnehmer/ die Teilnehmerin das 13. Lebensjahr vollendet haben, also mindestens 14 Jahre alt sein. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin darf noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet haben. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin muss eine EU-Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung für die EU besitzen.

Nach der Verteilung der Plätze informieren das Organisationsteam alle BewerberInnen über ihre Teilnahme. Falls die Anmeldung angenommen wird, ist eine Teilnahmegebühr von 380€ – 480€ innerhalb der in der Bestätigungsmail angegebenen Zeitspanne (mind. 5 Tage) auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Geschieht dies nicht, wird der Platz weitervergeben.

Maßgeblich für den VdS-Rabatt ist die VdS-Mitgliedschaft mit einer gültigen Mitgliedsnummer, die auf der Anmeldung einzutragen ist. Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine schriftliche Absage per E-Mail. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anmeldeschluss ist der 15. Mai des Veranstaltungsjahres.

Bis 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung oder bis zu in der Anmeldebestätigung angegebenen Zahlungsfrist kann die Anmeldung ohne weitere Folgen zurückgezogen werden. Wenn die Anmeldung nach diesem Tag zurückgezogen wird, behalten die Organisatoren eine Verwaltungs- und Rücktrittsgebühr in Höhe von 35€ ein. Kann der Platz nicht weiter vergeben werden, können die Organisatoren stattdessen eine Gebühr in maximaler Höhe der Teilnahmegebühr einbehalten. Muss das Lager aus irgendwelchen Gründen abgesagt werden, so können außer der Rückzahlung der Teilnahmegebühr keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Zur Durchführung des Jugendlagers müssen personenbezogene Daten der TeilnehmerInnen erhoben werden. Diese werden elektronisch gespeichert und sind den Organisatoren zugänglich. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, falls dies zur Durchführung des Jugendlagers notwendig ist. Eine kommerzielle Nutzung der Daten erfolgt nicht. Auf der Webseite der VEGA e.V. können der Vorname, der erste Buchstabe des Nachnamens und das Jahr der Teilnahme veröffentlicht werden.

Wurden die personenbezogenen Daten nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt, behalten die Organisatoren sich vor, den Teilnehmenden/ die Teilnehmende von der Teilnahme am Camp auszuschließen.

Während des Jugendlagers werden Fotos der TeilnehmerInnen gemacht, die für die Öffentlichkeitsarbeit der VEGA e.V. genutzt werden können.

Die TeilnehmerInnen sind dazu verpflichtet, für eine eigene Krankenversicherung Sorge zu tragen.

Die Organisatoren haften nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Eigentum der TeilnehmerInnen im Camp oder während des Transports.

TeilnehmerInnen, die fortwährend das soziale Leben des Lagers stören, können ohne Erstattung der Teilnahmegebühr nach Hause geschickt werden.

Die Organisatoren können für Unregelmäßigkeiten in Dienstleistungen Dritter nicht haftbar gemacht werden. Dazu zählt auch der Verlust von Postsendungen.

Für alle Informationen zum Jugendlager, die auf dieser Webseite angegeben werden gilt: Änderungen vorbehalten.

Der Gerichtsstand ist Berlin.